Private Haftpflicht – Sicherung der eigenen Vermögenswerte

Privathaftpflicht – Sicherung der eigenen Vermögenswerte

Eine kleine Vorsorge mit enormer Reichweite!

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland)

Wer anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich grundsätzlich dazu verpflichtet, für diesen Schaden aufzukommen.

Und das in unbegrenzter Höhe: Ohne Höchstgrenze! Insbesondere bei Personenschäden sind Ansprüche im Millionenbereich nicht selten. Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie privat oder in der Freizeit andere Personen versehentlich verletzen oder deren Besitz beschädigen.

Daher gehört die private Haftpflicht-Versicherung zu den existenz-sichernden Kern-Vorsorgen! 

Exkurs: Die passive Rechtsschutz-Funktion der privaten Haftpflicht-Versicherung

Die passive Rechtsschutz-Funktion der privaten Haftpflicht-Versicherung

Die Privathaftpflichtversicherung prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten oder deren Eigentum besteht. Sind die Ansprüche des Geschädigten berechtigt, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten für den Schaden. Sind die Ansprüche unbegründet, schützt Sie die Haft­pflicht auch und wehrt diese ab. Wenn es sein muss, auch vor Gericht. (Hinweis: Die passive Rechtsschutz-Funktion der Haftpflicht-Versicherung ist keine Rechtsschutz-Versicherung!)

Mit einer Privathaftpflichtversicherung erhalten Sie Schutz für die gesetzliche Haftung aus Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden.

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Wie viele Schäden passieren eigentlich in Deutschland?

Das passiert mir doch nicht?

In Deutschland passieren ca. 1.500.000 private Haftpflicht-Schäden pro Jahr (das sind mehr als 4.100 Schäden pro Tag). Das sind nur die von den Versicherern gemeldeten Schäden. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein …

Schaden-Beispiele

Häufige Schadenbeispiele, bei denen die Privathaftpflicht einspringt, sind zum Beispiel:

  • Personenschäden: wenn Sie z. B. beim Radfahren aus Unachtsamkeit einen Fußgänger anfahren, dieser unglücklich fällt und sich schwer verletzt (Sie haften als Schädiger unbegrenzt, das heißt ohne Höchstgrenze mit Ihrem gesamten Einkommen Ihres gesamten Lebens für alle daraus resultierenden Kosten: z. B. Arzt- und Krankenhausbehandlungen, Therapien, Reha, Medikamente, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegekosten, entgangene Renten-Leistungen, Leistungen von zur Leistung verpflichteten Versicherungen im Regress-Verfahren …) Bei Personen-Schäden wird die Haftung meist in langjährigen Gerichtsprozessen mit dem Ziel der Haftungs-Feststellung vom Gericht festgelegt. Die Kosten gehen oft in die Millionen-Höhe.

Exkurs: Hier ist eine bestehende Rechtsschutz-Versicherung für Sie als Schaden-Verursacher und auch für den Geschädigten zwingend notwendig. Nur mit einer Rechtsschutz-Versicherung können beide Parteien Ihr persönliches Recht vor Gericht ohne ein enormes Kostenrisiko vertreten.

  • Sachschäden: Ihnen rutscht das Glas Rotwein aus der Hand und ruiniert das helle Sofa von Freunden
  • Sachschäden: Sie „fegen“ versehentlich das Smartphone einer anderen Person vom Tisch, es zerschellt auf dem Boden, Totalschaden oder Display-Bruch
  • Gefälligkeitsschäden: wenn Sie z. B. Freunden unentgeltlich beim Umzug helfen und Ihnen dabei der teure Laptop herunterfällt
  • Mietsachschäden: Ihnen rutscht in Ihrer Mietwohnung der Wasserschlauch vom Geschirrspüler und das Wasser beschädigt das Parkett der Mietwohnung und auch die darunter liegende Wohnung (Wasserfleck)
  • Mietsachschäden: Sie bohren ein Loch in die Wand und zerstören eine elektrische Leitung
  • Mietsachschäden: Ihre Katze findet ihr Katzenklo nicht und entleert sich mehrfach auf dem Parkett-Boden (das Parkett wird geschädigt)
  • Schlüsselverlust: Sie verlieren Ihren beruflich oder privat genutzten fremden Schlüsseln (besonders verheerende Schäden entstehen häufig bei bei Schließanlagen).

Dies sind nur ein paar Beispiele aus der täglichen Praxis zur Veranschaulichung. Es zeigt aber: Eine Haftpflicht-Versicherung ist ein „MUSS“ für alle in Deutschland Wohnenden.

Eine Haftpflicht-Versicherung ist eine existenz-sichernde Kern-Vorsorge!

Kontaktieren Sie uns jetzt!

Wichtig:

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Weil im Schadensfall Kosten in Millionenhöhe entstehen können, ist eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll und sollte unbedingt mit einer ausreichenden Deckungssumme (mindestens 50 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden) abgeschlossen werden.

Daher gehört die private Haftpflicht-Versicherung zu den existenz-sichernden Kern-Vorsorgen! 

Kontaktieren Sie uns jetzt!

Tel./Mobil: +491792906971 (auch WhatsApp und Threema)

Mail: info@andersalsandere.eu

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