Krankentagegeld für Arbeitnehmer*innen

Kranken-Tagegeld für Arbeitnehmer*innen)

Im Laufe Ihres Lebens werden Sie mit einer Vielzahl von Krankheiten geplagt, die in der Regel gut verlaufen. Kommt es jedoch zu einer Krankheit oder Verletzung, die Sie für mehrere Tage oder gar Wochen an das Bett bindet oder von der Arbeit abhält, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung. Diese endet jedoch üblicherweise nach 42 Tagen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt Ihre Krankenkasse die Fortzahlung Ihres Lohnes nach Maßgabe des jeweiligen Satzes. Da auf diesem Wege jedoch ein Differenzbetrag entstehen kann, können Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen, die diesen Differenzbetrag ausgleicht. Auf diesem Wege erhalten Sie für die Dauer der Krankheit und in Abhängigkeit der Konditionen der Versicherung den vollen Lohnbetrag. Diese Versicherung ist auch insbesondere Selbstständigen angeraten, die anderenfalls eine ungenügende finanzielle Absicherung im Krankheitsfall hätten.

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Wird bei dem Versicherungsnehmer einer Krankentagegeldversicherung eine Krankheit diagnostiziert, die ihn möglicherweise sogar an ein Krankenhaus bindet, legen die Versicherungen in der Regel großen Wert auf Individualität und Wiedererkennbarkeit. Daher sind Versicherungen mit vielen Einschlüssen ausgestattet, die sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden. Wenn eine Frau eine Krankentagegeldversicherung abschließt, wird sie möglicherweise wünschen, dass die Versicherung beispielsweise einen Aufenthalt im Krankenhaus während einer Krankheit in der Schwangerschaft abdeckt. Da ein Aufenthalt in einem Krankenhaus während der Schwangerschaft einen Sonderfall darstellt, ist dieser nicht in jeder Krankentagegeldversicherung gedeckt. Wenn Sie eine Krankentagegeldversicherung für die Dauer Ihrer Krankheit oder ihres Aufenthaltes in einem Krankenhaus suchen, finden Sie in den verschiedenen Tarifen der Versicherung eine optimale Absicherung.

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Weiterführende Informationen zum Thema Gesundheits-Vorsorge finden Sie hier:

Private Kranken-Versicherung (PKV)
Gesetzliche Kranken-Zusatz-Versicherung (GKV-Zusatz)
Pflege-Zusatz-Versicherung (für GKV-, PKV- und FHF-Versicherte)
Auslandsreise-Kranken-Versicherung (für GKV-, PKV- und FHF-Versicherte)
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