Berufsunfähigkeits-Absicherung

Berufsunfähigkeits-Vorsorge

Fakt ist:

Die Berufsunfähigkeits-Versicherung gehört im Rahmen der Arbeitskraft-Absicherung zu den existenz-sichernden Kern-Vorsorgen.

Dies gilt im Besonderen für

  • alle Menschen in der Ausbildung und im Studium und
  • alle Menschen, die im arbeitsfähigen Alter und im Berufsleben stehen und
  • Schüler*innen ab der 5. Klasse, (oft auch schon ab der 1. Klasse möglich) und
  • Soldaten*innen (Freiwillig Wehrdienstleistende, Soldaten*innen auf Zeit und Berufs-Soldaten*innen) mit einem speziellen Berufsunfähigkeits-Risiko  sowie
  • Lehramts-, Polizei-, Berufs-Feuerwehr-, und Verwaltungs-Anwärter und Referendare, Beamte, Richter, Staatsanwälte, exponierte Politiker, Polizisten, Angehörige der Dienste (BND, MAD, Verfassungsschutz …), Berufs-Feuerwehrleuten, Beamte mit hoheitlichen medizinischen Aufgaben, Beamte der Bundesbank des Bundes, der Länder und Gemeinden, …mit einem speziellen Dienstunfähigkeits-Risiko

Unterschieden wird hier zwischen abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer, Soldaten), Anwärtern und Beamten, Schülern, Auszubildenden, Studenten sowie Selbstständigen und freiberuflich Tätigen.


Tipp:

Die Berufsunfähigkeits-Versicherungen schließen Sie als Eltern für Ihre Kinder am besten vor dem Beginn des 1. Schuljahres und vor dem Beginn des 5. Schuljahres ab. Die Risiko- und Gesundheits-Prüfung der Versicherer wird meist extrem positiv ausfallen („jung & gesund“). Und die Beiträge für diese existenz-sichernde Vorsorge sind (auch in Summe bis zum Ende des Arbeits-Lebens) extrem gering. Damit sichern Sie Ihrem Kind einen perfekten Start in das spätere Berufs-Leben.

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Spezial-Vorsorge: Beamte und Beamtinnen, Anwärter und Referendare

Spezial-Vorsorge: Beamte und Beamtinnen

Beamte und Beamtinnen, Anwärter und Referendare (in Folge kurz „Beamte“ genannt) benötigen eine vollumfassende Dienstunfähigkeits-Vorsorge. Da Beamte in einem besonderen vereidigten Dienst- und Treue-Verhältnis stehen und hoheitliche Aufgaben erfüllen (Verwaltung, Lehramt, Justiz, Polizei, Berufsfeuerwehr, Dienste, hoheitliche Aufgaben in Gesundheitswesen, ), haben Beamte ab der Verbeamtung auf Probe eine Basis-Absicherung durch den jeweiligen Dienstherren (Bund, Länder und Gemeinden). Beamte auf Widerruf (also in den ersten 2 Jahren der Beamten-Laufbahn) haben Beamte „fast“ keine Absicherung durch den Dienstherren.


Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand oder Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

(§26 BeamtStG)

Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.

Beamte auf Probe (§ 28 BeamtStG)

Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die sie sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen haben, dienstunfähig geworden sind.
(2) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe können in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie aus anderen Gründen dienstunfähig geworden sind.
Fazit aus § 26 und § 28 BeamtStG: Der Dienstherr muss nach Ablauf der Frist von 6 Monaten per Gesetz ein Prüfungsverfahren einleiten wenn die oben genannten Ausfallzeiten vorliegen. Dazu ist er per Gesetz verpflichtet! Je nach Status führt das Verfahren zu einer Versetzung in den Ruhestand (massive Einkommens-Einbußen bis zum Lebensende) oder zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (Beamte auf Probe). Beamte auf Widerruf werden nicht erwähnt. Ihr Beamtenstatus muss vom Dienstherren aufgehoben werden: Beamte auf Widerruf müssen vom Dienstherren entlassen werden!

Diese speziellen Eigenschaften der Beamtenlaufbahn muss die Dienstunfähigkeits-Vorsorge vollständig absichern. Eine normale Berufsunfähigkeits-Versicherung kann dieses Risiko nur unvollständig und wenn überhaupt, dann nur in Teilen abdecken.

Eine bedarfsgerechte Vorsorge für Anwärter und Beamte ist immer eine Dienstunfähigkeits-Vorsorge mit echter und vollständiger Dienstunfähigkeits-Klausel!

Wir empfehlen zwingend eine Beratung durch uns, den 360 Grad Makler! Nutzen Sie unsere jahrelangen Erfahrungen und unser Praxis-Wissen durch unsere langjährige fachliche Tätigkeit in der ganzheitlichen Anwärter- und Beamten-Vorsorge!

Zu einer optimalen Arbeitskraft-Vorsorge für Beamte gehört weiterhin die Absicherung gegen die finanziellen Folgen eines  Unfalls, die Unfall- und Invaliditäts-Vorsorge und die Absicherung gegen die finanziellen Folgen des Verlustes einer Grundfähigkeit, die Grundfähigkeiten-Vorsorge.

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Tipp! Beamten- und Anwärter-Vorsorge: Was sollte ich noch beachten?

Tipp:

Das Thema der professionellen Beamten-Versorgung ist sehr komplex. Daher haben wir uns schon vor vielen Jahren auf dieses Thema spezialisiert. Wir haben unzählige Anwärter, Referendare, Lehrer, Polizisten, Feuerwehrleute und sonstige Beamte in der optimalen Vorsorge beraten und diese Vorsorge auf sichere, optimierte und vor allem bezahlbare Füße gestellt. Dies ist anspruchsvoll, immer individuell…: Aber extrem wichtig, wenn man sich für eine Beamtenlaufbahn entscheidet. Hierzu gehört neben der Arbeitskraft-Absicherung für Anwärter und Beamte auch die Vorsorge für den Kapitalaufbau (für die Zeit nach dem aktiven Dienst) die Private- und dienstliche Haftpflicht-Vorsorge, die Rechtsschutz-Vorsorge und die Hinterbliebenen-Vorsorge für den Fall des Todes des Beamten.

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Nutzen Sie unseren in vielen Jahren gewachsenen Erfahrungs- und Wissens-Vorsprung für sich selbst und auch für Ihre heranwachsenden jugendlichen Kinder (vor dem Anfang ihrer beruflichen Laufbahn).

Optimieren Sie mit uns Ihre eigene Vorsorge!

Stellen Sie für Ihre Kinder von Anfang an die richtigen Weichen!


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Spezial-Vorsorge: Soldatinnen und Soldaten

Spezial-Vorsorge: Soldatinnen und Soldaten (vereinfachte Darstellung)

Soldaten und Soldatinnen (in Folge kurz „Soldaten“ genannt) benötigen eine vollumfassende spezielle Berufsunfähigkeits-Vorsorge. Da Soldaten in einem besonderen Dienst- und Treue-Verhältnis stehen und hoheitliche Aufgaben erfüllen (hier der militärische Dienst zur Verteidigung unseres Vaterlandes und unserer demokratischen Grundordnung), haben Soldaten grundsätzlich eine Basis-Absicherung für den reinen und unmittelbaren militärischen Einsatz durch den Dienstherren (Bundesrepublik Deutschland).

Für das gesamte private Leben besteht keine Vorsorge des Dienstherren. Hier müssen die Soldaten zwingend eine vollwertige, optimierte Berufsunfähigkeits-Vorsorge besitzen, die auch das finanzielle Risiko der vorzeitigen Entlassung aus dem Dienst auf Grund eines Verlustes der Arbeitskraft im Privat-Leben absichert! Das militärische Kriegs-Risiko ist dann in der privaten Vorsorge immer im Rahmen einer Soldaten-Klausel ausgeschlossen.

Dazu gehört zwingend, im Rahmen der Arbeitskraft-Absicherung, eine auf das Berufsbild des Soldaten optimierte spezielle Unfall- und Invaliditäts-Vorsorge, und die Absicherung gegen die finanziellen Folgen des Verlustes einer Grundfähigkeit, die Grundfähigkeiten-Vorsorge mit spezieller Soldaten-Klausel.

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TIPP I: Soldaten-Vorsorge! Was sollten Sie noch beachten?

Tipp I:

Das Thema der professionellen-Soldaten-Versorgung ist ähnlich komplex wie das Thema der Beamten-Versorgung. Daher haben wir uns schon vor vielen Jahren auf dieses Thema spezialisiert. Wir haben viele Zeitsoldaten, Berufssoldaten und deren (beihilfeberechtigten) Kinder und Ehepartner professionell versorgt.  Hierzu gehört neben der Arbeitskraft-Absicherung für Soldaten auch die Vorsorge für den Kapitalaufbau (für die Zeit nach dem aktiven Dienst) die Private- und dienstliche Haftpflicht-Vorsorge, die Rechtsschutz-Vorsorge und die Hinterbliebenen-Vorsorge für den Fall des Todes des Soldaten.

Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen und Ihre Familien sehr gerne zu einer optimalen Soldaten- und Angehörigen-Vorsorge und stellen Ihnen diese Vorsorge auf sichere, optimierte und vor allem bezahlbare Füße. Dies ist anspruchsvoll, immer individuell…: Aber extrem wichtig, wenn man sich für eine Soldaten-Laufbahn (beruflich oder auf Zeit oder im freiwilligen Wehrdienst) entscheidet.

Nutzen Sie unseren in vielen Jahren gewachsenen Erfahrungs- und Wissens-Vorsprung für sich selbst und auch für Ihre heranwachsenden jugendlichen Kinder (vor dem Anfang ihrer kurz-, mittel- oder langfristigen Laufbahn).

Optimieren Sie mit uns Ihre eigene Vorsorge und die Ihrer Angehörigen und Ihrer Familie!

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TIPP II: Soldaten-Vorsorge! Wann sollten Sie vorsorgen? Mögliche Beitragsübernahme?

Tipp II:

Die Berufsunfähigkeits-Vorsorge für Soldaten schließt man im Idealfall möglichst lange vor dem Beginn der Dienstzeit (also möglichst lange vor dem Beginn des Eignungstests) ab. Dieser dann bestehende Vertrag wird dann als Basis-Vertrag optimiert.

Und: Soldaten haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kosten-Übernahme für (anteilige) Versicherungs-Beiträge durch den Dienstherren! Auch hier ist ein frühzeitiger Beginn der Vorsorge-Verträge entscheidend!

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So etwas passiert mir und meiner Familie nicht!

Das wünsche ich Ihnen, Ihren Angehörigen und Ihrer Familie von ganzem Herzen!

Die Fakten:

Ca. 200.000 – 300.000 Menschen werden in Deutschland pro Jahr erstmalig berufsunfähig.

Das sind ca. ca. 550 Menschen mit Arbeitskraft-Verlust pro Tag in Deutschland.

Ca. 25 % aller berufstätigen Menschen werden in Deutschland mindestens einmal in ihrem Berufsleben berufsunfähig

Das ist jeder 4. Erwerbstätige!

Ca. 9.000 – 11.000 Beamte und Beamtinnen werden jedes Jahr dienstunfähig.

Das höchste Risiko stellen die Berufsgruppen

  • Lehrer/Lehrerinnen (Burnout, Depressionen),
  • Polizei, Feuerwehr, Justiz (Schichtdienst, hohe körperliche Beanspruchung, psychisch belastende Einsätze),
  • allgemeine Verwaltung (psychische Erkrankungen, Burnout, Depressionen, Nervenleiden) dar.
  • Sonderrisiko Polizei: die spezielle Polizei-Dienstunfähigkeit (Unmöglichkeit des normalen Polizei-Einsatzes).

Was leisten moderne Berufs- und Dienstunfähigkeits-Versicherungen?

Die Leistungen einer modernen Berufs- und Dienstunfähigkeits-Versicherung kann man stark vereinfacht so erklären.

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit (vereinfachte Darstellung)

Liegt ein ärztlich bestätigter Verlust der Arbeitskraft aus gesundheitlichen Gründen von (meist) 50 % vor (der oder die Betroffene kann also nicht mehr maximal ca. 4 Stunden oder weniger arbeiten), dann liegt im Allgemeinen Berufsunfähigkeit vor. Bei abhängig beschäftigten muss die Entgeltfortzahlung und der Krankengeld-Bezug der gesetzlichen Krankenkasse (meist nach 72 Wochen) beendet sein. Liegt der Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit im versicherten Zeitraum (zum Beispiel bis zum 65 Lebensjahr) und liegt ein versicherter Schaden vor, dann zahlt die Versicherung die vereinbarte Berufsunfähigkeits-Rente bis zum vereinbarten Versicherungs-Ablauf (zum Beispiel bis zum 67. Lebensjahr).

(Es gelten immer die Bedingungswerke der Versicherer sowie die Gesetzte und Verordnungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden)

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Dienstunfähigkeit

Diensunfähigkeit (vereinfachte Darstellung)

Liegt eine ärztlich bestätigter Verlust der Arbeitskraft aus gesundheitlichen Gründen im vereinbarten Rahmen (z. B. 25-75 %) vor (der oder die Betroffene kann in diesem Beispiel seine dem Dienstherren geschuldete Arbeitskraft nur noch zu 25 % – 75 % einbringen) und liegt eine vollständige oder teilweise Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherren vor, dann liegt Dienstunfähigkeit oder Teildienstunfähigkeit vor. Liegt der Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit im versicherten Zeitraum (zu. Beispiel bis zum 65 Lebensjahr) und liegt ein versicherter Schaden vor, dann zahlt die Versicherung die vereinbarte Dienstunfähigkeits- oder Teildienstunfähigkeits-Rente bis zum vereinbarten Versicherungs-Ablauf (zum Beispiel bis zum 67. Lebensjahr).

(Es gelten immer die Bedingungswerke der Versicherer sowie die Gesetzte und Verordnungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden)

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Tipp:

Es macht also durchaus Sinn, eine vorhandene „ältere“ Berufs- oder Dienstunfähigkeits-Versicherung auf Bedarf, Leistung und Beitrag zu prüfen. Oft kann man hier zu einem günstigeren Beitrag und/oder zu deutlich besseren Leistungen optimieren.


Wie hoch soll denn die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung abgesichert sein?

Diese Frage lässt sich nur ganz individuell beantworten, denn es gibt

  • Handwerker und Architekten
  • Außendienstler*innen und „Schreibtisch-Täter“
  • „Lotto-Millionäre“ und mit weniger Einkommen ausgestattete Menschen
  • Menschen ohne Einkommen
  • Selbstständige und Angestellte
  • Extrem-Sportler und „Couch-Akrobaten“
  • Junge „5.-Klässler“ und ältere Arbeitnehmer oder Beamte

und es wird ja immer das ursprünglich versicherte Berufsbild (z. B. Schüler in der 1. oder 5. Klasse oder Student) zu Grunde gelegt (es sei denn, dies ist in Absprache mit Ihnen und zu Ihren Gunsten mal geändert, also verbessert worden). Daher ist eine pauschale Aussage nicht möglich!

Wir nehmen uns gerne die Zeit, Ihren Bedarf individuell zu ermitteln und mit Ihren persönlichen Wünschen abzugleichen. Versprochen!

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Und was passiert, wenn ich auf Grund eines Unfalls berufs- oder dienstunfähig werde oder eine Grundfähigkeit verliere?

Exkurs: Habe ich dann "umsonst" gezahlt?

Jede Vorsorge leistet für den versicherten Leistungsumfang. Wer seine Arbeitskraft zum Beispiel optimal mit Berufsunfähigkeits-Vorsorge  oder Dienstunfähigkeits-Vorsorge, Grundfähigkeiten-Vorsorge, Krankentagegeld-Vorsorge und Unfall- und Invaliditäts-Vorsorge abgesichert hat, hat auch einen bedingungs-gemäßen Leistungs-Anspruch aus allen versicherten Vorsorge-Verträgen. Unabhängig von einander! Auch neben einander! Im für Sie schlimmsten Fall müssen alle Vorsorgen leisten.

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Tel./Mobil: +491792906971 (auch WhatsApp und Threema)

Mail: info@andersalsandere.eu

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